Eine Zertifizierung ist für viele Produkte ein wichtiges Instrument, um Qualität für die Kunden zu sichern. Im Bereich der Wildsamen- und Wildpflanzenproduktion sowie deren Handel soll die Zertifizierung nach Wëllplanzesom Lëtzebuerg dazu beitragen, die Saatgutmischungen für den Kunden transparent und vertrauenswürdig auf den Markt zu bringen. Dem Naturschutzsyndikat SICONA ist es im Jahr 2021 gelungen, ein Regelwerk mit 69 Kriterien mit anspruchsvollen Qualitätsstandards zu verabschieden. Seit 2022 werden Betriebe, die nach diesen Vorgaben Wildpflanzensaatgut produzieren, kontrolliert. Dabei wird der gesamte Anbauprozess nach den Kriterien des Regelwerks Wëllplanzesom Lëtzebuerg von einer unabhängigen, staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert. Nach einer bestandenen Kontrolle sowie einer erfolgreichen Überprüfung durch die Zertifizierungskommission werden die Saatgutproduzenten, Anzuchtbetriebe und der Inverkehrbringer mit dem Qualitätssiegel und Zertifikat Wëllplanzesom Lëtzebuerg ausgezeichnet.
Dieses Qualitätssiegel bestätigt transparent die regionale Herkunftsqualität für das angebaute Wildpflanzensaatgut. Das Wëllplanzesom Lëtzebuerg-zertifizierte Saatgut und die überprüften Betriebe sind an diesem Qualitätssiegel zu erkennen.
Vergabestruktur des Zertifikates
Für die Vergabe des Wëllplanzesom Lëtzebuerg-Zertifikates sind zahlreiche Vorgaben dieser Teilbereiche festgehalten: Sammlung und Nachbau von Saatgut, Artansprache, Qualitätsvorgaben, Dokumentation, Inverkehrbringen, Meldepflichten, Bedingungen für die Verwendung des Siegels, Zertifizierung, Zertifizierungskommission und Kontrollen.
Zusammengefasst hier einige wichtige Prüfkriterien
- Ausgangssaatgut: Für die Sammlung von Samen aus Wildpflanzenbeständen in den Naturräumen Luxemburgs muss eine behördliche Genehmigung vorliegen. Die Sammlung erfolgt zudem in Bezug auf die Entnahmestrategie, die Samenanzahl und die Sammelstandorte nach strengen Vorgaben und muss genau dokumentiert sein.
- Plausibilität der verkauften Produktmengen: Zur Abschätzung von produzierten Mengen und zur Qualitätsprüfung müssen alle Anbauflächen kontrolliert werden. Hierbei wird die Artzugehörigkeit, ihr Ursprung und die Dokumentation von Arten und Anbauparzellen sowie auf Reinheit und Keimfähigkeit geprüft.
- Warenfluss, Lagerhaltung und Buchführung: Bei allen Produzenten und dem Inverkehrbringer werden Stichprobenkontrollen von Saat- und Pflanzgut durchgeführt.